  Wir beraten Sie in Ihrem Betrieb bzgl. ArbSchG §§ 3,5 und 6.

  Durch unsere Bestellung erfüllen Sie die Forderungen der BGV A6.

  Wir begehen alle Arbeitsplätze und kontrollieren alle sicherheits-
  relevanten Fragen sowie die Umsetzung aller Vorschriften der BG
  und der
Bezirksregierung Köln.
  (z. B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung, etc.)

  Wir erstellen alle erforderlichen Betriebsanweisungen.

  Wir richten ein und kontrollieren die erforderliche persönliche
  Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter.

  Wir richten ein und betreuen die Vorschriften des ASiG.

  Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter kontrollieren wir Ihren
  gesamten Brandschutz (Branderkennung, Alarmierung,
  Brandbekämpfung, Rettungs- und Fluchtwege, Zusammenarbeit
  mit der ortsansässigen Feuerwehr).

  Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter in:

      - Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
      - Brandschutz
      - Verhalten im Not-, Unfall- und Brandgeschehen

  Wir beraten Sie in der ergonomischen Gestaltung der
Arbeitsplätze
  und Arbeitsverfahren.

  Wir übernehmen für Sie die Unfallforschung, Unfallstatistik
  sowie Unfallmeldung und Abwicklung mit der BG.

  Wir suchen und beseitigen Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb.
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