Wir beraten Sie in Ihrem Betrieb bzgl. ArbSchG §§ 3,5 und 6.

Durch unsere Bestellung erfüllen Sie die Forderungen der BGV A6.

Wir begehen alle Arbeitsplätze und kontrollieren alle sicherheits-
relevanten Fragen sowie die Umsetzung aller Vorschriften der BG
und der Bezirksregierung Köln.
(z. B. Bildschirmarbeitsplatzverordnung, etc.)

Wir erstellen alle erforderlichen Betriebsanweisungen.

Wir richten ein und kontrollieren die erforderliche persönliche
Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeiter.

Wir richten ein und betreuen die Vorschriften des ASiG.

Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter kontrollieren wir Ihren
gesamten Brandschutz (Branderkennung, Alarmierung,
Brandbekämpfung, Rettungs- und Fluchtwege, Zusammenarbeit
mit der ortsansässigen Feuerwehr).

Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter in:

- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Brandschutz
- Verhalten im Not-, Unfall- und Brandgeschehen

Wir beraten Sie in der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze
und Arbeitsverfahren.

Wir übernehmen für Sie die Unfallforschung, Unfallstatistik
sowie Unfallmeldung und Abwicklung mit der BG.

Wir suchen und beseitigen Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb.